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"Arbeit für alle", 1998 9 Thesen (Auszüge)

 

"1. Arbeitslosigkeit ist kein unabwendbares Schicksal. Sie wäre es nur dann, wenn es in Zukunft nicht mehr genügend zu tun gäbe. Es gibt aber noch so viel Unerledigtes in unserer Gesellschaft, daß dieser Zustand nicht abzusehen ist.

2. Die Befürchtung, daß immer mehr Arbeit, die zu tun ist, künftig von Maschinen statt von Menschen geleistet wird, gilt zwar für den industriellen Sektor, nicht aber für den wachsenden Bereich des Dienstleistungssektors. Besonders der Dienst am Menschen kann nur sehr begrenzt von Robotern wahrgenommem werden.

3. Die langanhaltende Arbeitslosigkeit in Deutschland ist eine Folge eines noch nicht endgültig bewältigten Strukturwandels weg von der Industriegesellschaft hin zur Dienstleistungsgesellschaft. Andere Länder haben diesen Wechsel bereits bewältigt. Solcher Strukturwandel ist nicht neu. Der Wandel von der Agrargesellschaft hin zur Industriegesellschaft im letzten Jahrhundert war ebenfalls mit tiefen Erschütterungen und Arbeitslosigkeit verbunden. Zuerst brachen mehr Arbeitsplätze im Agrarsektor weg als im Industriesektor neu gewonnen wurden. Das änderte sich aber.

4. Viele glauben, Vollbeschäftigung sei nicht mehr erreichbar. Sie empfehlen, man solle den Menschen ein voraussetzungsloses Grundeinkommen gewähren. So könnte man dem Zwang zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit entgehen. Dieser Weg ist ein Irrweg. Zwar brauchen wir mehr bürgerschaftliches Engagement. Dennoch kann keine Gesellschaft der Welt auf den Leistungsanreiz des Geldes, also auf die Erwebsarbeit verzichten. Alle anderen Wege haben sich regelmäßig als Sackgasse entpuppt.

5. Das große Problem unserer Gesellschaft ist, daß wir es nicht zulassen dürfen, daß ältere Menschen, Behinderte und Menschen mit geringer Qualifikation keine oder nur noch geringe Chancen haben, einen Arbeitsplatz auf dem normalen Arbeitsmarkt zu finden. Mehr als jeder dritte Arbeitslose in Deutschland ist langzeitarbeitslos. Wir dürfen nicht länger zulassen, daß Millionen von Menschen "ausgemustert" werden.

6. Neue Beschäftigungschancen für diese Menschen gibt es im Bereich einfacher Dienstleistungen. Es könnten hier drei bis fünf Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen, wenn die Tarifpartner einen Niedriglohnbereich vereinbaren oder die vereinbarten Niedriglohnbereiche auch besetzen würden. Um den Menschen einen auskömmlichen Lohn zu sichern, sollte der Staat zu niedrige Löhne aus ersparten Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfemitteln aufstocken (Kombi-Lohn). Der Aufstockungsbetrag sollte so bemessen sein, daß immer ein Anreiz bliebe, Löhne nicht zu niedrig zu vereinbaren.

7. Wir müssen verhindern, daß ständig neue Langzeitarbeitslose unsere Schulen verlassen. Jährlich gibt es 80.000 Jugendliche ohne Hauptschulabschluss in Deutschland. Wir brauchen ein staatlich finanziertes Programm, daß diesen Jugendlichen eine Kombination aus Beschäftigung in einem Betrieb mit Qualifikationen sichert. Das Hamburger Programm `Quas` muß flächendeckend im ganzen Bundesgebiet verwirklicht werden.

8. Es gibt keine überzeugende Begründung dafür, daß es in Deutschland zwei Fürsorgeleistungen für einen Tatbestand, nämlich Arbeitslosigkeit, geben muß. Die Tatsache, daß Sozialhilfe für Arbeitslose und Arbeitslosenhilfe aber getrennte Systeme sind, führt zu erheblichen Doppel- und Mehrfacharbeiten der Ämter. Immerhin beziehen 1/3 der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger noch Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld. Über 3 Milliarden an Verwaltungskosten könnten so gespart werden. Eine Kommunalisierung der Beschäftigungspolitik bei Aufrechterhaltung der bundesweiten Arbeitsvermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit eröffnet den Langzeitarbeitslosen neue Chancen.

9. Schon heute haben die Gemeinden den gesetzlichen Auftrag, den rund 700.000 arbeitslosen Sozialhilfeempfängern Arbeit zu verschaffen. Sie beschäftigen heute 200.000 arbeitsfähige Sozialhifeempfänger. Das sind rund 80.000, d.h. zwei Drittel mehr als drei Jahre zuvor. Durch die Reform des Bundessozialhilfegesetzes wurden 1996 die Möglichkeiten der Kommunen hinsichtich der aktiven Arbeitsmarktpolitik beträchtich erweitert. Die Kommunen sind aufgefordert, jede Möglichkeit der Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern, insbesondere durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im eigenen finanziellen Interesse zu nutzen, aber auch die Kürzungsvorschriften bei Ablehnung von Arbeitsangeboten, bis hin zur vollständigen Versagung, konsequent anzuwenden. Es sollte möglich sein, nun Jahr für Jahr weitere rund 100.000 Sozialhilfeempfänger zu beschäftigen. Das sind 6-7 Sozialhilfeempfänger jährlich zusätzlich pro Kommune."